Leistungen der Sozialpsychiatrischen Praxis für Kinder und Jugendliche Offenbach

Unser Behandlungsspektrum

Unser Versorgungsangebot richtet sich primär an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch an deren Eltern, weiteren Familienangehörigen, Pflegeeltern, Betreuerinnen/Betreuern in Jugendhilfeeinrichtung oder anderen Bezugspersonen. Wir können eine Erstvorstellung mit anschließender Diagnostik ab dem 3. Lebensjahr bis zum vollendeten 20. Lebensjahr anbieten. Wir behandeln sowohl gesetzlich als auch privat krankenversicherte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

In unserer Praxis erfolgt eine umfassende Diagnostik, wenn bei Ihrem Kind/bei Dir Hinweise auf eine psychische Störung vorliegen. Psychische Störungen im Kindes- und Jugendalter sind unter anderem:

  • Störungen der Aufmerksamkeit und Aktivität ADS / ADHS
  • Emotionale Störungen
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Teilleistungsstörungen (Lese- und Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen)
  • Schulvermeidendes Verhalten / Schulabsentismus/Schulphobien
  • Angst- und Panikstörungen
  • Elektiver Mustismus
  • Ausscheidungsstörungen (Einnässen / Einkoten)
  • Autismus-Spektrum-Störungen
  • Depressive Störungen
  • Schizophrenien
  • Essstörungen (Magersucht / Bulimie)
  • Emotionsregulationsstörungen
  • Traumafolgestörungen/Anpassungsstörungen
  • Abhängigkeitserkrankungen (stoffgebunden/nicht-stoffgebunden)
  • Tics
  • Zwänge
  • Bindungsstörungen

Das Ziel einer Diagnostik bei uns ist die Klärung der Frage, ob eine psychische Störung vorliegt oder nicht.
Wenn wir eine Diagnose stellen, also eine psychische Störung bei Dir/Ihrem Kind vorliegt, werden wir im nächsten Schritt über die möglichen Ursachen, den Verlauf, die Prognose und Behandlungsempfehlungen informieren.
Wenn sich die Verdachtsdiagnose nicht bestätigen lässt, wir also das Vorliegen einer psychischen Störung ausschließen, können wir unter Umständen sagen, wer in Bezug auf die Problematik besser weiterhelfen kann.

Neben der diagnostischen Ersteinschätzung (siehe oben) gehört zu unseren Aufgaben natürlich auch die Einschätzung, ob eine früher festgestellte psychische Störung weiterhin vorliegt.

Nach Bestätigung einer Diagnose aus dem kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich können wir neben der Beratung und der Psychoedukation zu der Störung auch eine sozialpsychiatrische Behandlung anbieten, die in Elternberatung (unter Umständen auch im Rahmen von Elterngruppen), Therapie für das Kind (Einzel- oder Gruppentherapie), medikamentöser Behandlung aber auch Begleitung bei der Einleitung einer anderen Therapie- oder Unterstützungsmaßnahme wie ambulante Richtlinienpsychotherapie, teil- oder vollstationäre Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder in einer psychosomatischen Klinik oder aber auch bei der Einleitung einer Jugendhilfemaßnahme bestehen kann.

Wir sind aber auch zuständig, wenn nach einer stationären Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie eine Weiterbehandlung (insbesondere eine Fortführung einer dort eingeleiteten medikamentösen Behandlung) nötig ist.

Auch wenn Ihr Kind in einer Kinderklinik in stationärer Behandlung war und im Anschluss eine kinderpsychiatrische Einschätzung gewünscht ist, übernehmen wir diese gerne.

Wenn eine ambulante Richtlinientherapie bereits eingeleitet wurde, kann es dennoch von Bedeutung sein neben der Psychotherapie noch eine medikamentöse Behandlung zu beginnen. Auch diese übernehmen wir gerne und werden uns dabei eng mit der zuständigen Therapeutin/dem zuständigen Therapeuten absprechen.

Wenn sich Ihr Kind in einer Jugendhilfemaßnahme befindet und die Einschätzung besteht, dass eine kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung begleitend nötig ist übernehmen wir auch diese gerne, auch in enger Abstimmung mit den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des zuständigen Jugendamtes und der Jugendhilfeeinrichtung.

So wie der Beginn einer psychopharmakologischen Behandlung bei bestimmten psychischen Störungen des Kindes- und Jugendalters zu unseren Aufgabengebieten gehört, gehört auch die fachärztlich begleitete Beendigung einer psychopharmakolgischen Behandlung dazu.

Wenn sich Ihr Kind in einer Krise befindet, werden wir versuchen die Kontakte zu intensivieren und es und Sie in diese Krise begleiten.

Auch wenn Ihr Kind sich in ergotherapeutischer, logopädischer oder physiotherapeutischer Behandlung befindet und eine kinder- und jugendpsychiatrische Begleitbehandlung oder Einschätzung nötig ist können wir diese gerne übernehmen.